Gebührenverzeichnis

Die Version für Heilpraktiker für Psychotherapie wurde geprüft und ausgearbeitet von Herrn Dr. Werner Weishaupt Präsident des VfP.de (www.vfp.de)

Heilpraktiker und das Bürgerliche Gesetzbuch

Der Heilpraktiker unterliegt wie jeder Dienstleister in Deutschland dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

  1. Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

  2. Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Patienten- oder Behandlungsvertrag

Es bedarf normalerweise keiner Schriftform, aber jeder seriöse Heilpraktiker wird mit seinen Patienten einen sog. Patienten- oder Behandlungsvertrag erstellen. In diesem Vertrag werden neben den therapeutischen Leistungen, auch Datenschutzthemen und das Honorar vereinbart.

Gesetzlich Versichert

Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, bzw. normale „Selbstzahler“ bekommen eine heilkundliche Rechnung ohne Umsatzsteuer.

Privatversichert

Patienten, die gem. ihrem versicherten Status „privatversichert“ sind:

  • Beihilfeberechtigte Personen mit einer privaten Restkostenversicherung
  • Personen mit einer kompletten privaten Krankenversicherung
  • Personen die zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung haben

bekommen eine heilkundliche Rechnung auf der Basis des Gebührenverzeichnisses von 1985 (GebüH).

GebüH (Leistungsverzeichnis aus dem Jahre 1985 für Heilpraktiker)

Dieses Verzeichnis basiert auf den tatsächliche Zahlen aus dem Jahr 1985 und wird seit 1985 als Kalkulationsgrundlage (Beihilfe und Private Krankenversicherung) verwendet.

Es ist dem Behandler wirtschaftlich nicht möglich, eine Behandlung auf der Grundlage von 1985 durchzuführen.

Die komplette Honorierung für heilkundliche Tätigkeiten muss unbedingt angepasst werden.

Die Differenzbeträge zwischen dem vereinbarten Honorar im Behandlungsvertrag und den veralten Zahlen des GebüH, werden in der Rechnung dann gesondert ausgewiesen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf diese Leistung durch die Beihilfe bzw. Private Krankenversicherung (PKV). Der Behandler kann in seiner Rechnungstellung keine Rücksicht auf die versicherten Tarife der PKV bzw. Erstattungen der Beihilfestellen nehmen.

  • Ziffern 1-8: Allgemeine Leistungen

    Ziffer
    Leistungen
    Gebühr
    2

    Vollständiges Krankenexamen mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie

    15,40 - 41,00
    3

    Kurze Information, auch telefonisch, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung als einzige Leistung

    bis 4,50
    4

    Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 15 Min. Dauer, ggfs. einschl. einer Untersuchung

    Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird nur als alleinige Leistung in einer Sitzung von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet.

    16,40 - 22,00
    5

    Beratung, auch telefonisch, ggfs. einschl. einer kurzen Untersuchung

    8,20 - 20,50
    6

    Leistung wie 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechzeit

    17,00 – 24,50
    7

    Leistung wie 5, jedoch Nacht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr

    19,50 - 28,50
    8

    Leistung wie 5, jedoch sonn- und feiertags

    Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeiten stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.

    15,40 - 27,00
  • Ziffern 9: Hausbesuch einschließlich Beratung

    Ziffer
    Leistungen
    Gebühr
    9.1

    bei Tag

    21,50 - 29,50
    9.2

    in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)

    24,00 - 32,00
    9.3

    Nachts, an Sonn- und Feiertagen

    27,50 - 36,50
  • Ziffern 10: Hausbesuch einschließlich Beratung

    Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muss, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:
    Ziffer
    Leistungen
    Gebühr
    10.1

    für jede angefangene Stunde bei Tag

    bis zu 5,50
    10.2

    für jede angefangene Stunde bei Nacht

    Anmerkung: Das Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern:

    bis zu 10,00
    10.3

    durch Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel

    -
    10.4

    durch besondere Vereinbarung mit dem Patienten, wie Gestellung eines Transportmittels. Hierbei besteht nur Anspruch auf Vergütung der Zeitversäumnis.

    -
    10.5

    Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges pro km bei Tag

    bis zu 1,25
    10.6

    Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges pro km bei Nacht

    bis zu 2,50
    10.7

    Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden Anmerkung: Die Wegekilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtwegberechnet. Besucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.

    bis zu 0,25
    10.8

    Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker für Psychotherapie anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand

    10,50 - 20,50
  • Ziffern 11: Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen

    Ziffer
    Leistungen
    Gebühr
    11.1

    Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten

    3,60 - 15,50
    11.2

    Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten

    10,30 - 20,50
  • Ziffern 16: Bioenergetische Verfahren

    Nur zu psychotherapeutischen Zwecken.
    Ziffer
    Leistungen
    Gebühr
    16.3

    Bioelektrische Funktionsdiagnostik

    15,50 - 41,00
    16.4

    Hautwiderstandsmessungen Anmerkung: Art und Ziel der Untersuchung sind anzugeben.

    5,20 - 20,50
  • Ziffern 19: Psychotherapie

    Sind nicht erstattungsfähig für beihilfeberchtigte Personen.
    Ziffer
    Leistungen
    Gebühr
    19.1

    Psychotherapie von 30 Minuten Dauer

    15,50 – 26,00
    19.2

    Psychotherapie von 50 – 90 Minuten Dauer (Die Art der Psychotherapie muss nicht näher angegeben werden

    26,00 – 46,00
    19.3

    Ausstellen eines psychodiagnostischen Befundes

    15,50 – 38,50
    19.4

    Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite

    bis zu 15,50
    19.5

    Psychologische Exploration mit eingehender Beratung

    15,50 – 46,00
    19.6

    Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, Rohrschach usw.)

    15,50 – 38,50
    19.7

    Behandlungen von Störungen der Sprechorgane je Sitzung

    Anmerkung: Die Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle ausgedehnte Sprechlernkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren.

    15,50 – 31,00
    19.8

    Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose (Auch andere Formen der Entspannungstherapie können über diese Ziffer abgerechnet werden.)

    Anmerkung: (Auch andere Formen der Entspannungstherapie können über diese Ziffer abgerechnet werden.)

    15,50 – 26,0
  • Ziffern 20: Atemtherapie, Massagen

    Nur zu psychotherapeutischen Zwecken.
    Ziffer
    Leistungen
    Gebühr
    20.1

    Atemtherapeutische Behandlungsverfahren

    13,00 - 31,00
    20.4

    Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)

    5,50 - 10,50
    20.5

    Großmassage

    10,50 – 18,00
  • Ziffern 21: Akupunktur

    Nur als Akupressur, nicht invasiv erlaubt und nur zu psychotherapeutischen Zwecken.
    Ziffer
    Leistungen
    Gebühr
    21.1

    Akupunktur einschl. Pulsdiagnose

    10,30 – 26,00
  • Ziffern 39: Elektro-physikalische Heilmethoden

    Nur zu psychotherapeutischen Zwecken.
    Ziffer
    Leistungen
    Gebühr
    39.1

    Einfache oder örtliche Lichtbestrahlung

    5,50 - 8,00
    39.2

    Ganzbestrahlungen

    7,70 - 10,50